Patientenverfügung

Schätzungsweise 7 Millionen Menschen in Deutschland haben bereits eine Patientenverfügung. Vom Blankovordruck über handschriftliche Notizen bis hin zur individuellen Patientenverfügung. Doch wer eine Patientenverfügung verfasst, will sicher sein, dass sein Wille später beachtet wird. Umfragen zu Folge wollen rund 90 Prozent der Menschen, dass eine Patientenverfügung verbindlich für Ärzte und Gerichte ist. Doch Verbindlichkeit und Reichweite der Patientenverfügungen waren lange Zeit nicht gesetzlich geregelt. Andrea Wicklein hat sich deshalb gemeinsam mit vielen anderen Abgeordneten aus allen Fraktionen für eine gesetzliche Regelung stark gemacht und mehrere öffentliche Informationsveranstaltungen in ihrem Wahlkreis durchgeführt. Mit Erfolg. Seit dem 1. September 2009 sind die neuen vom Bundestag beschlossenen Regelungen für die Patientenverfügung mit dem „Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts“ in Kraft. Bereits am Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes am 1. September 2009 unterzeichnete Andrea Wicklein ihre eigene Verfügung beim Humanistischen Verband in Potsdam. „Wichtige sind aus meiner Sicht umfassende Beratung und Information. Denn einfache Vordrucke berücksichtigen nicht die individuellen Wertvorstellungen. Deshalb mein Rat: Wer eine Patientenverfügung abschließen möchte, sollte sich vorher unbedingt mit seinem Arzt oder bei einer Beratungsstelle informieren.“

Weitere Informationen:
Bundesministerium der Justiz
Patientenverfügung